Auswärtsinfos Köln

Die Stadiontore in Köln öffnen um 18.15 Uhr. An der Tageskasse werden noch alle Ticketkategorien für Gästefans zur Verfügung stehen.

Erlaubte Fanutensilien:

  • 40 kleine Fahnen (bis max. 150 cm x 3 cm Stablänge und -durchmesser)
  • Bis zu fünf große Schwenkfahnen
  • Drei Trommeln, einseitig geöffnet und einsehbar
  • Zwei Megaphone
  • Zehn Doppelhalter
  • Zaunfahnen (Die Zaunfahnen dürfen im Unterrang überall aufgehängt werden, im Oberrang darf die Werbung nicht verdeckt werden)

Nicht erlaubte Fanutensilien:

  • Blockfahnen
  • Jegliche Art von Pyrotechnik und Feuerwerkskörper

Ergänzende Hinweise zu den Fanutensilien:

  • Mitgeführte Gepäckstücke können nicht mit ins Stadion genommen und auch nicht an einer Aufbewahrung abgegeben werden. Die Mitnahme von Gürteltaschen und Handtaschen ins Stadion ist nach einer Kontrolle möglich. Rucksäcke und Taschen müssen daher in den PKW oder Bussen gelassen werden.

Glas- / Dosen und Verzehrverbote

  • Im und im Umfeld des RheinEnergieStadion gilt von drei Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach Spielende ein durch das Ordnungsamt der Stadt Köln verhängtes Verbot, welches das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen, Gläsern und Getränkedosen untersagt. Für Besucher stehen Behältnisse zur Entsorgung bereit.
  • Das Glasverbot erstreckt sich auch auf die im Bereich um das Stadion gelegenen Gastronomien und Kioske (siehe Abbildung). Diesen wurde der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen sowie der Ausschank in Gläser untersagt.
  • Ebenfalls gilt grundsätzlich ein Verzehrverbot für Speisen und Getränke in allen Fahrzeugen der Kölner Verkehrsbetriebe AG

Spürhunde

  • Zur Vermeidung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände werden Spürhunde eingesetzt.

Alkoholkontrollen

  • Durch den Ordnungsdienst werden Alkoholkontrollen durchgeführt. Zuschauern mit einem Alkoholpegel von mehr als 1,1 Promille wird der Einlass zum RheinEnergieStadion verwehrt.

Geltungsbereich der Stadionverbote

  • Der 1. FC Köln verurteilt, wie auch euer Verein und die große Mehrheit der Stadionbesucher, gewalttätige Übergriffe mit Nachdruck. Daher informieren wir hiermit alle Anhänger mit bundesweitem Stadionverbot über den Geltungsbereich bei Fußballveranstaltungen des 1. FC Köln im RheinEnergieStadion. Gemäß § 1 Absatz 4 der Stadionverbotsrichtlinien erstrecken sich Stadionverbote nicht nur auf das Stadion selbst, sondern auf den gesamten Bereich der Platz- oder Hallenanlage. Das Gebiet wird in der Abbildung durch die roten Markierungen abgegrenzt. Allen Personen, gegen die ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde, ist es untersagt, sich während Veranstaltungen des 1.FC Köln in diesem Gebiet aufzuhalten.
  • Für den Fall, dass sich ein Anhänger mit bundesweitem Stadionverbot dennoch in diesem Bereich aufhält, behalten wir uns das Erstatten einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB vor.

 

Informationen zur Anreise:

  • PKW:
    Für Gästefans stehen Plätze auf dem Parkplatz P4 (Navi: Aachener Str. 999, siehe Abbildung) zur Verfügung. Hier können auch Busse geparkt werden. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Fangruppen bitte nicht die Parkplätze P6-P8 im Süden anfahren. Auch auf den Parkplätzen gilt das Glas- / Dosen und Verzehrverbot.

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