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PM: FanRat unterstützt Normenfeststellungsverfahren, um die Zuschauerbegrenzung juristisch prüfen zu lassen

Allgemein

Am 02. Februar hat die Länderkonferenz sich für eine bundeseinheitliche Regelung bei Großveranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Prozent bis maximal 10.000 Zuschauern ausgesprochen. Die niedersächsische Landesregierung folgt dieser Empfehlung nicht und belässt es bei der bisherigen Regelung mit einer maximalen Zuschauerzahl von 500 Zuschauern.

Daher haben sich die Drittligavereine TSV Havelse, SV Meppen und der VfL Osnabrück zusammen mit Eintracht Braunschweig dazu entschlossen, per Eilverfahren mit einem Normenfeststellungsantrag diese Beschränkungen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg juristisch überprüfen zu lassen.

Der FanRat Braunschweig e.V. unterstützt die Entscheidung der Vereine und sieht durch den Alleingang der niedersächsischen Landesregierung einen klaren sportlichen und wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil der betroffenen niedersächsischen Vereine gegenüber den anderen Drittligisten.

Durch professionell umgesetzte Hygienekonzepte in den Vereinen konnten Fußballspiele bisher wissenschaftlich nicht als Pandemietreiber identifiziert werden. Auch erhöhte Risiken bei der An- und Abreise sieht der FanRat Braunschweig e.V. nicht, da in Braunschweig auch für den ÖPNV entsprechende Konzepte bereits seit Längerem erfolgreich umgesetzt werden.

Michael Vieth, Vorsitzender des FanRat Braunschweig erläutert: „Wir sehen durch den Alleingang Niedersachsens eine klare Benachteiligung für unseren Verein. Gerade im Kampf um einen möglichen Aufstieg ist die Unterstützung der Eintracht-Fans enorm wichtig. Die funktionierenden Konzepte zeigen, dass die Entscheidung der Länderkonferenz gut und richtig ist. Wir sprechen uns hiermit klar für die Möglichkeit aus, dass unter Beachtung der Hygienekonzepte auch in Braunschweig 10.000 Zuschauer zugelassen werden.“

Der FanRat Braunschweig e.V. würde daher eine positive und zeitnahe Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg begrüßen, um die sportliche und wirtschaftliche Chancengleichheit in der 3.Liga wiederherzustellen.

Eintracht Braunschweig hätte damit die Möglichkeit, sein Heimspiel am 12.02.2022 gegen den SC Freiburg II mit einer möglichen Zuschauerkapazität von 10.000 Zuschauern im Eintracht-Stadion stattfinden zu lassen.

pdf FanRat unterstützt Normenfeststellungsverfahren, um die Zuschauerbegrenzung juristisch prüfen zu lassen

5. Februar 2022
https://www.fanrat-braunschweig.de/wp-content/uploads/2015/05/Logo_Fanrat_web.png 0 0 fanrat https://www.fanrat-braunschweig.de/wp-content/uploads/2015/05/Logo_Fanrat_web.png fanrat2022-02-05 16:20:172022-02-05 16:21:09PM: FanRat unterstützt Normenfeststellungsverfahren, um die Zuschauerbegrenzung juristisch prüfen zu lassen

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